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Keramik-relevante Ausnahmen auf den RoHS-Anhängen III und IV

Anhang III und Anhang IV der RoHS-RL gestatten zeitlich begrenzt die Verwendung regulierter Stoffe in bestimmten Anwendungen in Konzentrationen über 0,1 % bzw. über 0,01 % (Cadmium). Für keramische Anwendungen sind die folgenden Ausnahmen auf Anhang III der RoHS-RL relevant, für piezoelektrische Anwendungen insbesondere Ausnahme 7 c. I):

 

Anhang III




7c. IBlei enthaltende elektrische und elektronische Bauteile in Glas oder Keramikwerkstoffen außer dielektrischer Keramik in Kondensatoren, z. B. piezoelektronische Geräte, oder in einer Glas- oder Keramikmatrixverbindung
  • Gültig bis 21. Juli 2024 für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Kat. 9) sowie EEG der Kategorie 11.
  • Gültig bis 21. Juli 2023 für Medizingeräte zur In-Vitro-Diagnostik (Kat. 8).
  • Gültig bis 21. Juli 2021 für andere EEG der Kat. 8 und 9 und für EEG der Kategorien 1-7 und 10 ausgenommen Anwendungen unter Ausnahme 34 (s. weiter unten).
7c. IIBlei in dielektrischer Keramik in Kondensatoren für eine Nennspannung von 125 V AC oder 250 V DC oder darüber
  • Gültig bis 21. Juli 2024 für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Kat. 9) sowie EEG der Kategorie 11.
  • Gültig bis 21. Juli 2023 für Medizingeräte zur In-Vitro-Diagnostik (Kat. 8).
  • Gültig bis 21. Juli 2021 für andere EEG der Kat. 8 und 9 und für EEG der Kategorien 1-7 und 10.
7c. IVBlei in PZT-basierten dielektrischen Keramikwerkstoffen für Kondensatoren, die Teil integrierter Schaltkreise oder diskreter Halbleiter sind
34Blei in Trimmpotentiometern auf Cermet-Basis
7c. IIIBlei in dielektrischer Keramik in Kondensatoren für eine Nennspannung von weniger als 125 V AC oder 250 V DCAm 1. Januar 2013 abgelaufen.

Anhang IV
14Blei in piezoelektrischen Einkristallen für Ultraschallwandler
  • Gültig bis 21. Juli 2024 für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Kat. 9).
  • Gültig bis 21. Juli 2023 für Medizingeräte zur In-Vitro-Diagnostik (Kat. 8).
  • Gültig bis 21. Juli 2021 für andere EEG der Kat. 8 und 9.
40Blei in dielektrischer Keramik in Kondensatoren für eine Nennspannung von weniger als 125 V AC oder 250 V DC für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente.Gültig bis 31. 12. 2020 für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Kat. 9)


Nach Ablauf der jeweiligen Fristen bleibt die Ausnahme weiterhin gültig für Ersatzteile zur Reparatur der bei jeder Ausnahme oben genannten Kategorien von EEG. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass diese EEG vor den jeweiligen Ablauffristen in Verkehr gebracht wurden. Ein Gerät, das z. B. im Dezember 2013 in Verkehr gebracht wurde, durfte gemäß Ausnahme 7 c. III Niedrigspannungskondensatoren verwenden, die Blei in den dielektrischen Keramiken enthalten. Dieses Gerät darf dann auch mit solchen Kondensatoren repariert werden.


Ausnahmen können auf Antrag verlängert werden.